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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Einbeziehung der AGB

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Tennisschule Linisports (nachfolgend Linisports genannt) geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden.

  1. Vertragsabschluss

Der Vertrag mit Linisports kommt entweder mit der Abgabe Ihrer schriftlichen Anmeldung oder nach Zahlung der gestellten Rechnung zustande.

Linisports ist in der Annahme Ihres Angebots frei.

Bei Zustandekommen des Vertrages werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten.

Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge findet nicht statt.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, Platz- und Hallenordnung der jeweiligen Tennisvereine, Sportvereine und kommerziellen Anlagen, auf denen das Training durchgeführt wird, sind für die Trainingsteilnehmer verbindlich.

  1. Training

Unser Leistungsangebot umfasst Einzel-, Gruppentraining (2er-Gruppen, 3er-Gruppen, ab 4er-Gruppen, Schul-AG, für Firmen, für Mannschaften, im Kindergarten, Zwerge, Morgen-Fit, Kondition), Schnuppertraining, 10er-Karten, 5er-Karten, Fulltime, Betreuung und Camps (s.a. aktuelle Preisliste). Die Tennisschule teilt die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke und Alter ein. Bei Bedarf kann die Einteilung geändert werden.

Alle angebotenen Trainingsarten sind nicht übertragbar.

10er- bzw. 5er-Karten gelten nach Start für die nächsten 10 bzw. 5 Wochen oder zu vorher festgelegten Terminen und nur innerhalb der Sommer- oder der Winterspielzeit (Zeiten sind der gültigen Preisliste zu entnehmen).

Ein Anrecht Trainingsstunden mit bestimmten Trainern zu besetzen, besteht seitens der Trainingsteilnehmer nicht. Auf die Wünsche unserer Trainingsteilnehmer werden wir jedoch nach Möglichkeit Rücksicht nehmen.

Trainingsstunden dürfen nur in entsprechender Sportbekleidung angetreten werden. Die Tennisplätze dürfen nur mit geeigneten, sprich dem Belag entsprechenden Schuhwerk, betreten werden.

Jeder Trainingsteilnehmer versichert mit seiner Unterschrift bei der Anmeldung, dass eine private Haftpflichtversicherung und eine eigene Krankenversicherung besteht. Bei Kindern bestätigen die Eltern/Erziehungsberechtigten diese Versicherungen.

Mögliche Erkrankungen oder andere gesundheitliche Probleme müssen dem Trainer vor Beginn der Trainerstunde ausdrücklich mitgeteilt werden.

  1. Trainingskosten

Die Entrichtung der Kursgebühren erfolgt im Voraus nach Rechnungsstellung.

Gültig sind immer die Preise der aktuellen Preisliste. Für Nichtmitglieder fallen extra Platzgebühren an, die Vorort durch den Trainingsteilnehmer an den jeweiligen Verein oder Betreiber der Anlage zu entrichten sind.

  1. Trainingsstunden
  • generell

Trainingseinheiten, die durch den Trainer abgesagt wurden, werden nach Möglichkeit von einem Ersatztrainer übernommen oder es wird jeweils ein Nachholtermin angeboten. Wird der Nachholtermin von den Trainingsteilnehmern nicht wahrgenommen entfällt die Leistungsverpflichtung der Tennisschule. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt für diesen Fall bleibt bestehen.

Sofern im Rahmen des Einzeltrainings vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der Trainingsteilnehmer die Tennisschule unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin unterrichten. Diese Absagemöglichkeit ist auf 2 Termine beschränkt. Rechtzeitig abgesagte Stunden (24 Stunden vor Trainingstermin) können, sofern Platz- und Trainerverfügbarkeit gegeben ist, innerhalb der Sommer- oder Winterspielzeit nachgeholt werden (es fallen für diese Ersatzstunden nur die Kosten für die evtl. zusätzliche Platzmiete an). Andernfalls entfällt die Leistungsverpflichtung der Tennisschule. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt bestehen.

Die im Rahmen der Camps, Gruppentrainings oder der 10er- bzw. 5er-Karten von den Trainingsteilnehmern nicht wahrgenommenen oder auch abgesagten Trainingsstunden können aus organisatorischen Gründen von den Trainingsteilnehmern nicht nachgeholt werden. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt für diesen Fall bleibt bestehen.

Kann ein Trainingsteilnehmer aufgrund einer Verletzung oder Krankheit länger als drei Wochen nicht am Einzeltraining teilnehmen, so erhält der Trainingsteilnehmer nach Vorlage eines ärztlichen Attestes eine anteilige Gutschrift (Barauszahlung ist ausgeschlossen) für diese nicht wahrgenommenen Stunden (die Gutschrift kann nur für Einzeltraining eingesetzt werden). Die Kosten für die Platzmiete können dabei nicht erstattet oder gut geschrieben werden. Für alle anderen Trainingsarten (Gruppentraining, Camp, 10er-Karte, 5er-Karte, AG …) ist die o.g. Gutschriftregelung ausgeschlossen.

Bei Abbruch, Unterbrechung, Verlegung oder Absage des Trainings auf Grund von höherer Gewalt (Terrorgefahr, Unwetter etc.), behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder Schadensersatz, soweit der Tennisschule Linisports nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

  • Winterspielzeit (Zeiten sind der gültigen Preisliste zu entnehmen)

Für aufgrund höherer Gewalt nicht benutzbare Hallenplätze wird kein Ersatz geleistet. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt in vollem Umfang bestehen

  • Sommerspielzeit (Zeiten sind der gültigen Preisliste zu entnehmen)

Unsere Trainer Vorort stellen die Unbespielbarkeit des Freiplatzes fest.

Trainingsstunden, die begonnen, aufgenommen oder abgebrochen wurden, gelten als gespielt.

Bei Unbespielbarkeit des Freiplatzes besteht

  • bei Camps kein Anspruch auf Ersatz,
  • bei Gruppentraining erst nach zwei Ausfällen Anspruch auf Nachholtermine
  • bei Einzeltraining, 10er-, 5er-Karten erst nach einem Ausfall Anspruch auf Nachholtermine

Der Anspruch auf das Trainingsentgelt hierfür bleibt in vollem Umfang bestehen.

Die ab dem 2.ten (bei Einzeltraining, 10er-, 5er-Karten) bzw.3.ten (bei Gruppentraining) Ausfall fälligen Nachholtermine werden in einer definierten Nachholwoche festgelegt. Können die Trainingsteilnehmer diese Nachholtermine nicht wahrnehmen, verfällt der Anspruch auf Ersatz. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt in vollem Umfang bestehen.

Bei Unbespielbarkeit des Freiplatzes wird nach Möglichkeit in die Tennishalle ausgewichen. Unsere Trainer Vorort entscheiden über den Trainingsort (Freiplatz oder Halle). Anfallende Mobilitätszeiten zwischen den Trainingsorten (Freiplatz-Halle) gehen zu Lasten der Trainingszeit. Entstehende Kosten der Halle sind dabei vom Trainingsteilnehmer direkt beim Hallenbetreiber zusätzlich zu entrichten. Andernfalls entfällt die Leistungsverpflichtung der Tennisschule. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt für diesen Fall bleibt bestehen.

  1. Aufsicht von Minderjährigen

Die Aufsichtspflicht der Tennisschule für minderjährige Kinder beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Von Seiten der Tennisschule wird außerhalb des Trainings keine Haftung übernommen.

Die Eltern/Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass die Aufsicht für Ihr(e) Kind(er) vor und nach dem Trainingsbetrieb nahtlos gewährleistet ist.

Die Eltern/Erziehungsberechtigten informieren Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten haben. Die Tennisschule übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.

  1. Haftung

Der Unterricht findet auf eigene Gefahr statt und jegliche Haftung seitens Linisport oder des Trainers ist ausgeschlossen.

  1. Ausschluss vom Training

Wir behalten uns vor Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz wiederholter Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Bei Minderjährigen muss dieser/diese bis zur Abholung durch die Eltern/Erziehungsberechtigten im Trainingsbereich verbleiben. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung des (anteiligen) Trainingsentgeltes.

  1. Datenschutz

Siehe Datenschutzerklärung.

  1. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt.

AGB Stand 01.01.19